Algemeine Mietbedingungen (Stand 06.09.22)

 

1. Berechtigte Lenker/innen (Fahrer/innen) / Mindestalter / Lenken durch Dritte

- Der/die Lenker/in des Mietfahrzeuges muss im Besitz eines gültigen Fahrausweises der Kategorie B sein.
- Das Mindestalter beträgt 19 Jahre und das maximale Alter beträgt 75 Jahre um einen Mietwagen lenken zu dürfen. 
- Das Fahrzeug darf auch von anderen Personen gelenkt werden. Für diese Person/en haftet immer der/die Mieterin!

 

2. Kosten wie Grund-Mietkosten / Übrige Kosten / Selbstbehalt / Anzahlung / Kaution

Die Grund-Mietkosten setzen sich zusammen aus:
- Fixkosten
- einem allfälligen Mehrkilometer-Geld, dies abhängig von der Anzahl gefahrener Kilometer
Zu diesen Grund-Mietkosten kommen allfällig folgende Kosten (in CHF) hinzu:

     20.00 : Pauschale für eine Karosseriereinigung    

     30.00 : Pauschale für eine Innenreinigung

     30.00 : Pauschale zusätzlich zur Innenreinigung nach verbotenem rauchen und oder Verschmutzung durch Tiere
     50.00 : Pauschal pro Brandloch und oder Schäden nach verbotenem rauchen
     10.00 : Pauschal, nebst den Benzinkosten, für das Tanken des Mietwagens durch den Vermieter
       5.00 : Weiterleiten pro Busse (z.B. Parkbussen), die direkt vom/von der Mieter/in hätten bezahlt werden können
     20.00 : Monatlich weiterleiten ab 3 Bussen pro Monat die von uns an die Polizei weiter geleitet werden müssen 
     50.00 : Ausfallentschädigung bei stornieren des Mietvertrages durch den/die Mieter/in.
     35.00 : Mietwagen Üebergabe / Rückgabe pro Weg in Basel
     25.00 : Mietwagen Üebergabe / Rückgabe pro Weg in Muttenz
     20.00 : Mietwagen Üebergabe / Rückgabe pro Weg in Pratteln und Liestal
     45.00 : Mietwagen Üebergabe / Rückgabe pro Weg am Flughafen Basel Mulhouse
     50.00 : Mietwagen Üebergabe / Rückgabe pro Weg bei Kunde zu Hause, im Radius von 15 km und Zentrum Füllinsdorf 
     10.00 : Mietpreis pro GPS, Dachträger und Schneeketten (pauschal) 1-6 Tage
     15.00 : Mietpreis pro GPS, Dachträger und Schneeketten (pauschal) 7-13 Tage
     20.00 : Mietpreis pro GPS, Dachträger und Schneeketten (pauschal) 14-20 Tage
     25.00 : Mietpreis pro GPS, Dachträger und Schneeketten (pauschal) 21-30 Tage, ab 31 Tage gemäss Absprache
   200.00 : Selbstbehalt pro verschuldeten Haftpflichtschadenfall durch den/die Mieter/in an Dritte.
   800.00 : Selbstbehalt pro verschuldeten Schadenfall durch den/die Mieter/in am Mietwagen - Klasse 1
1'200.00 : Selbstbehalt pro verschuldeten Schadenfall durch den/die Mieter/in am Mietwagen - Klasse 2
2'000.00 : Selbstbehalt pro verschuldeten Schadenfall durch den/die Mieter/in am Mietwagen - Klasse 3
2'300.00 : Selbstbehalt pro verschuldeten Schadenfall durch den/die Mieter/in am Mietwagen - Klasse 4
2'500.00 : Selbstbehalt pro verschuldeten Schadenfall durch den/die Mieter/in am Mietwagen - Klasse 5

 

- Selbstbehalt auf den Mietwagen (siehe Liste Punkt 2) für Schäden am Mietfahrzeug. Eine Reduktion Selbstbehalt auf 300.00 CHF kann abgeschlossen werden. Die Preise ersehen Sie im jeweiligen Mietvertrag. Dies können nur Mieter/innen und oder Lenker/innen, ab dem 25. Altersjahr und den Führerausweis der Kategorie B länger als 2 Jahre besitzen, abschliessen. Schäden, die durch Grobfahrlässigkeit entstanden sind, werden nach den entstandenen Kosten abgerechnet!
- Alle übrigen Kosten, die während der Mietdauer durch den/die Mieter/in verursacht werden (wie Gebühren, Standgebühren, Abgaben, Bussgelder, Strassengebühren im In- und Ausland etc.- Ausnahme CH-Autobahnnetz), gehen zu Lasten des/der Mieters/in, auch wenn diese dem Vermieter zugestellt wurden. 
Vor der Miete muss der/die Mieter/in eine Anzahlung (Miete + Kaution) für 1 Tag von CHF 300.00, 1 Woche von CHF 500.00, 
2 Wochen von CHF 700.00, 3 Wochen von CHF 900.00 und für 1 Monat von CHF 1‘200.00 anzahlen.

 

3. Definition Miettag / Vertragsdauer / Verlängerung / Stornieren des Mietvertrages / Vorzeitige Rückgabe

Ein Miettag beginnt um 7:00 Uhr und endet um 23:00 Uhr des Kalendertages. Der Wagen muss bis spätestens um 06:00 Uhr am Folgetag des Enddatums zurück sein. Ab 06:01 Uhr würde sonst ein weiterer Tag in Rechnung gestellt!
Die Mietverträge werden für maximal einen Monat ausgestellt. Es sei denn, der/die Mieter/in bezahlt im Voraus die ganze Mietzeit. Eine Verlängerung bedarf der Zustimmung des Vermieters. Bei einer nachträglichen Verlängerung der Mietzeit, werden die Fixkosten rückwirkend bis zum Beginn des Mietvertrages nach unten angepasst. Dies ist innerhalb eines Kalenderjahres möglich.
Wird ein Mietvertrag bis 10 Arbeitstage vor Mietbeginn vom/von der Mieter/in storniert, oder die Miete nicht angetreten, muss dieser/diese eine Ausfallentschädigung bezahlen (siehe Liste Punkt 2). Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietwagens, werden die Fixkosten nicht zurück erstattet!

 

4. Haftpflicht-Selbstbehalt / Schäden (Selbstbehalt) / Pannendienst / Bussen / Effektendiebstahl

- Selbstbehalt pro verschuldeter Haftpflichtschadenfall durch den/die Mieter/in kann nicht ausgeschlossen werden.
- Selbstbehalt im Maximum auf das Mietfahrzeug pro verschuldeten Schadenfall, Parkschaden, Kollision mit Wild zu Lasten auf den/die Mieter/in (siehe Liste in Punkt 2). Dieser Selbstbehalt, kann gegen eine Prämie, auf 300.00 CHF reduziert werden. Bei Grobfahrlässigkeit ist die Leistung immer ausgeschlossen!
- Das Fahrzeug ist über den TCS gegen Pannen in ganz Europa versichert. Nur der TCS (oder sein Vertreter im Ausland) darf im Notfall das Mietfahrzeug abschleppen.
- Busse/n des/der Mieters/in, die uns erreichen, werden umgehend schriftlich an die jeweilige Polizeizentrale weitergeleitet (siehe Liste Punkt 2). Der Aufwand zur Weiterleitung von ausländischen Bussen muss von Fall zu Fall abgeklärt werden!
- Persönliche Gegenstände des Mieters, die aus dem Mietwagen gestohlen werden, sind nicht versichert!

 

5. Fahrzeugübernahme / Fahrzeugrückgabe

Der Mietwagen kann kostenlos am Bahnhof Frenkendorf/Füllinsdorf abgeholt und zurück gebracht werden. Gegen eine Pauschale kann der Mietwagen auch an folgenden Standorten abgeholt und zurück gebracht werden: Bahnhof: Liestal, Pratteln, Muttenz und Basel. Flughafen: Basel Mulhouse. Im Radius von 15km und Zentrum Füllinsdorf, kann der Mietwagen zum Mieter nach Hause gebracht und abgeholt werden.
Der Anfang- und End-Kilometerstand werden immer am Bahnhof Frenkendorf-Füllinsdorf abgenommen. 
Der/die Mieter/in übernimmt das Fahrzeug:

- mit einem vollen Tank
- auf Wunsch in gereinigtem Zustand
Bestimmungen für die Fahrzeugrückgabe:
- Ist der Mietwagen bei der Rückgabe nicht getankt und oder schmutzig, so entstehen dem/der Mieter/in zusätzliche Kosten (siehe Punkt 2). 
Verzichtet der/die Mieter/in vorgängig auf eine Reinigung des Mietwagens und bringt der/die Mieter/in den Mietwagen im selben Reinigungszustand zurück, so entstehen dem/der Mieter/in keine Reinigungskosten. 
- Sind Schäden am Mietwagen oder beim Zubehör festzustellen, so gehen diese zu Lasten des/der Mieters/in. Diese Kosten werden dann dem/der Mieter/in nach Aufwand und Material berechnet.

 

6. Unterhalt / Handhabung / Zubehör

Der/die Mieter/in verpflichtet sich, den Wagen nach bestem Wissen und Gewissen zu pflegen. Besonders zu beachten sind folgende Punkte:
- Im Wagen nicht zu rauchen. Entsteht trotz Rauchverbot ein Schaden, so wird pro Schadenfall pauschal berechnet! Die Preise sind unter Punkt 2 festgehalten. 
- Nach jedem zweiten Tanken den Motorölstand kontrollieren. Es erscheint keine Warnleuchte im Armaturenbrett! Zur Kontrolle muss der Motor warm sein. Der Ölstand muss dann zwischen den beiden Markierungen liegen. Bitte das Ôl im Kofferraum verwenden. Auf keinen Fall zu viel Öl einfüllen! 
- Nach jedem zweiten Tanken den Pneudruck kontrollieren.
- Motor erst bei Betriebstemperatur voll belasten (ab ca. 10km).
Folgendes Zubehör ist in jedem Mietwagen vorhanden: Pannendreieck, Apotheke, Regenschirm, gelbe Westen, Schwamm und Parkscheibe. Im Winter noch zusätzlich: Schneebesen und Eiskratzer. Weiteres Zubehör siehe Liste Punkt 2.

 

7. Verbotene Nutzungen / Einreisebeschränkungen

Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden für: 
- die Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests und zur Fahrschulung.
- den Transport von Waren und/oder Personen gegen Entgelt, falls keine entsprechende Abmachung besteht.
- das Ziehen, Schleppen oder anderweitiges Bewegen von Drittfahrzeugen, falls keine entsprechende Abmachung besteht.
- Überlasten bez. Personenzahl und/oder Nutzlasten, welche die Werte gemäss Fahrzeugausweis übersteigen.
- die Beförderung entzündlicher, explosiver, giftiger oder gefährlicher Stoffe.
- die Begehung von Zollvergehen und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind.
- die Weitervermietung.

 

8. Grobfahrlässigkeit / Nachlässigkeit / Haftung Mieter / Haftung Vermieter

Bei Grobfahrlässigkeit (im Sinne des Schweizerischen Verkehrsgesetzes - wie z.B. durch Übermüdung, alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit) haftet der Mieter für Fahrzeugschäden vollumfänglich.
Bei aus Nachlässigkeit entstandenen Schäden haftet der Mieter vollumfänglich wie folgt:
- Unterlassung der Aufzählungen unter Punkt Nr. 6.
- Einfüllen von falschem Kraftstoff.
- Nichtbeachtung von Durchfahrtshöhen (Garageneinfahrten, Unterführungen u.ä.)
- Falsche Beladung oder durch das Ladegut selbst.
Bezüglich Haftung des Mieters ist auch folgendes zu beachten:
- Eine Haftungsbefreiung bedarf in jeglichem Falle der schriftlichen Form.
- Falls Dritte das Fahrzeug lenken dürfen, so bleibt der/die Unterzeichner/in (sprich Mieter/in) des Mietvertrages jedoch vollumfänglich haftbar, auch wenn er nicht gleichzeitig auch der Fahrer ist.
- Bei verschuldeten Unfallschäden, Parkschäden, Verlust, Diebstahl, unsachgemässer Bedienung des Fahrzeuges oder Verletzung vertraglicher Obliegenheiten dieser Bedingungen, haftet der/die Mieter/in für die Reparaturkosten resp. bei Totalschaden für den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges.
- Hat der/die Mieter/in Unfallflucht begangen oder seine Pflichten gemäss Punkt 7 verletzt, so haftet er vollumfänglich für die verursachten Schäden. 
- Der/die Mieter/in haftet nicht für Feuer-, Schnee-/ Erdrutsch- und Elementarschäden, sofern ihn/sie am Schadenereignis kein Verschulden trifft.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung gegenüber dem/der Mieter/in oder Drittpersonen für Unfälle oder Schäden, die sich während der Mietdauer ereignen. Ebenso ist der Vermieter nicht für Schäden haftbar, die als Folge von Mängeln am Fahrzeug entstehen, es sei denn, diese Mängel seien durch den Vermieter nachlässig oder grobfahrlässig verursacht worden.

 

9. Verhalten bei Unfall und Diebstahl

- Der Mieter hat nach jedem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigem Schaden sofort die Polizei zu verständigen und einen Polizeibericht erstellen zu lassen und oder zwingend immer das blaue Unfalldokument auszufüllen.
- Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter.
- Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
- Der Mieter muss auch bei geringfügigen Schäden den Vermieter informieren.
- Bei Diebstahl ist dem Vermieter innert 24 Std. ein Bericht über den Hergang des Diebstahls, der Polizeibericht und der Fahrzeugschlüssel abzuliefern. Der/die Mieter/in ermächtigt zudem den Vermieter zur Einsicht in alle relevanten Akten bei allen Amtsstellen.

 

10. Bankverbindung

Garage KEAT, Mühlemattstr. 67, 4414 Füllinsdorf – PC 40-648491-3  - IBAN: CH56 0900 0000 4064 8491 3

 

11. Rechtliches

Ergänzungen und Aenderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dieser Vertrag untersteht Schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Liestal.